Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht erklärt Bebauungsplan der Stadt Haren für unwirksam

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg hat einen Bebauungsplan der Stadt Haren für unwirksam erklärt. Konkret geht es um den Bebauungsplan Nr. 07-52 unter dem Titel „Zwischen Burggraben und Lange Straße“. Der Plan regele die Nachverdichtung eines Straßenkarrees in der Innenstadt von Haren, das in einem Hochwasser-Risikogebiet liege. Die Stadt habe Vorgaben einer hochwasserangepassten Bauweise nicht ausreichend berücksichtigt. Darum sei der Bebauungsplan wegen mangelnder Hochwasservorsorge unwirksam. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann die Stadt Haren binnen eines Monats Beschwerde einlegen.

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