Niedersächsische Landesregierung korrigiert Verordnung zur Einschränkung sozialer Kontakte

Die niedersächsische Landesregierung hat im Bezug auf eine erst am Freitag veröffentlichte neue Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie bereits am Wochenende eine Korrektur angekündigt. In dem Verordnungstext hieß es zunächst, dass fortan auch Besuche zwischen engsten Familienangehörigen sowie zwischen engsten Freunde nur in sehr wenigen Konstellationen erlaubt seien. Auch wenn die physischen Kontakte zu Menschen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, auf ein absolutes Minimum reduziert werden sollten, gehe diese Regelung zu weit. In einer Presseinformation teilte die Landesregierung am Samstag mit, die Verordnung werde zeitnah geändert. Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden sollen zulässig sein. Verstöße gegen die zu ändernde Regelung werden nicht geahndet. Feierlichkeiten bleiben weiter verboten. Physische Kontakte sollten so weit wie möglich reduziert werden.

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