Neuregelungen bei Soforthilfen: Fördermittel sollen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen noch besser helfen

Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers weist Unternehmen auf aktuelle Neuregelungen der Soforthilfen wegen des Coronavirus hin. Die bisherige Richtlinie zur Förderung von Soloselbstständigen, Kleinst- und Kleinunternehmen wurde gestern durch zwei vereinfachte Richtlinien ersetzt. Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro (Unternehmen bis fünf Beschäftigten) bzw. 15.000 Euro (Unternehmen bis zehn Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites erhalten. Kleinunternehmen können ebenfalls Zuschüsse in zwei Stufen erhalten. Bei Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten können Förderungen bis 20.000 Euro, bei Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten bis zu 25.000 Euro erfolgen.

Auführlichere Informationen dazu gibt es hier.

 

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