Neues Verfahren zur Anerkennung des Leids Betroffener von sexueller Gewalt in der Kirche

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt im Bistum Osnabrück eine neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids Betroffener von sexueller Gewalt. Darauf hat das Bistum hingewiesen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung ist das seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids abgelöst worden. Das neue Verfahren sieht laut Bistum unter anderem die Festlegung und Auszahlung von Leistungen durch eine unabhängige Kommission auf Bundesebene vor. Außerdem orientiert sich der größere Leistungsrahmen nun am deutschen Schmerzensgeldrecht. Menschen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche erlebt haben, können sich an unabhängige Ansprechpersonen des Bistums wenden.

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