Neue Allgemeinverfügung im Emsland: Angepasste Quarantäneregeln bei Corona-Variante Omikron

Eine neue Allgemeinverfügung regelt im Emsland im Zusammenhang mit Omikron-Fällen das Management der Infizierten und ihrer Kontaktpersonen. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, habe man die Anpassung aufgrund der höheren Ansteckungswahrscheinlichkeit und der veränderten Vorgaben durch das Robert Koch Institut vorgenommen. Der größte Unterschied liegt bei den positiven Omikron-Fällen darin, dass eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne grundsätzlich nicht möglich ist. Zudem müssen auch vollständig geimpfte, geboosterte und genesene Personen bei engem Kontakt zu einem Omikron-Fall in Quarantäne gehen. Nur so könne hinreichend sichergestellt werden, dass sich die Infektionsdynamik abflacht, so Landrat Marc-André Burgdorf. Bei einem engen Kontakt zu einer mit der Delta-Variante infizierten Person gilt weiterhin lediglich für nicht geimpfte oder genesene Personen die Quarantänepflicht. Ein „Freitesten“ ist bei Symptomfreiheit am 7. Tage der Quarantäne möglich. Auch bleibt es unabhänging von der Virusvariante dabei, dass Personen mit einem positiven PCR-Test verpflichtet sind, das Gesundheitsamt des Landkreises sofort über enge Kontaktpersonen zu informieren. Zudem müssen die Kontaktpersonen über die Infektion und die Quarantäne informiert werden. Die konkreten Abläufe und Verhaltensregeln für die Betroffenen sind auf der Startseite des Landkreises unter www.emsland.de in Form von Leitfäden hinterlegt.

Symbolbild © Markus Winkler/pixabay

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