Nach Vorfall in Nordhorner Apotheke: Generalstaatsanwaltschaft sieht Fälschung von Impfzertifikaten als strafbar an

Die Herstellung und das Vorlegen von gefälschten Impfzertifikaten, um einen  digitalen Impfpass zu erhalten,  ist nach Ansicht der niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaft strafbar. Das teilt das Niedersächsische Justizministerium mit. Ausgelöst wurde die Diskussion zu dem Thema nach einer umstrittenen Entscheidung des Landgerichts Osnabrück im Oktober. In einer Nordhorner Apotheke wollte ein Kunde sich ein digitales Impfzertifikat mit einem gefälschten Dokument erschleichen. Das Landgericht Osnabrück hatte entschieden, dass das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats nach der derzeitigen Rechtslage kein strafbares Handeln sei. Es sei von einer Strafbarkeitslücke auszugehen. Daraufhin hatte die niedersächsische Landesregierung darauf bestanden diese Gesetzeslücke zu schließen.

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