Nach Anklage wegen Totschlags: Mann aus Haren wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Das Osnabrücker Landgericht hat einen 69-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Sprecher des Landgerichtes mitgeteilt hat. Der 69-Jährige war wegen versuchten Totschlags angeklagt. Ihm war vorgeworfen worden, im vergangenen September seine Frau im gemeinsamen Wohnhaus in Haren zu ersticken und zu erdrosseln. Dabei soll die Frau verletzt worden sein.

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