Mord an Studentin in Rehburg-Loccum: Emsländer zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt

Im dritten Prozess zum Mord an einer Studentin in Rehburg-Loccum hat das Landgericht Osnabrück den angeklagten Emsländer heute zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die damals 23-Jährige im Jahr 2015 entweder zur Befriedigung des Geschlechtstriebes oder zur Verdeckung seines Angriffs auf die junge Frau getötet hat. Der Emsländer war bereits mehrfach wegen Sexualstraftaten vorbestraft und zum Tatzeitpunkt im Maßregelvollzug untergebracht. Am Tag des Mordes hatte er Freigang. In einem ersten Prozess wurde der Emsländer 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Der zweite Prozess endete 2019 mit einem Freispruch. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten im dritten Prozess eine lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung beantragt. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. In ihren Augen sei es nicht zweifelsfrei belegbar, dass der Emsländer der Täter sei. Binnen einer Woche kann beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt werden.

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