Maskenpflicht auf Wochenmärkten im Emsland ab Mittwoch

Ab kommenden Mittwoch gilt auf den Wochenmärkten im Emsland sowohl für Marktbesucher, als auch Marktbeschicker und Passanten eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Verordnung wurde mit einer Allgemeinverfügung erlassen. Das teilt der Landkreis mit. So können auf den stark besuchten Wochenmärkten die Abstände nicht mehr eingehalten werden. Laut Landrat Marc-André Burgdorf erscheine diese Maßnahme angesichts der stetig steigenden Fallzahlen und der hohen 7-Tagesinzidenz im Landkreis Emsland für zwingend. Weiter betont er, dass die Maskenpflicht auf Wochenmärkten ein weiteres geeignetes Mittel sei, um die Ausbreitungsdynamik der Coronapandemie zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Verordnung ist bis zum 30. November gültig. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Symbolfoto © Euregio Klinik

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