Landwirt aus der Grafschaft Bentheim erkennt Strafe wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz an

Ein Landwirt aus der Grafschaft Bentheim hat seine Strafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz anerkannt. Laut einem Sprecher des Amtsgerichts Nordhorn sei ein für kommenden Montag angesetzter Verhandlungstermin somit aufgehoben worden. Der Einspruch sei auf die Tagessätze beschränkt worden. Die Anzahl von 170 Tagessätzen bleibe. Die Höhe werde nun schriftlich vom Landgericht festgesetzt und richtet sich nach dem Einkommen es Landwirtes. Gegen den Landwirt waren im Dezember 2020 von der Tierschutzorganisation Deutsches Tierschutzbüro Vorwürfe öffentlich gemacht worden. Heimlich gemachte Filmaufnahmen zeigten zum Teil extrem verdreckte Stallungen und Buchten und verletzte Tiere, die offenbar nicht fachgerecht behandelt wurden. Die Tierschützer erstatteten Anzeige. Eine für Montag vor dem Amtsgericht angesetzte Demonstration von Tierschützern sei damit ebenfalls hinfällig, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.

 

Foto © Symbolbild

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