Landkreise erlassen Allgemeinverfügung zur Einschränkung sozialer Kontakte

Die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim haben jeweils mit einer Allgemeinverfügung die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Leitlinien der Bundesregierung und der Bundesländer auch auf den Kreisebenen umsetzen zu können. Zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus müssen Verkaufsstellen des Einzelhandels geschlossen bleiben. Nicht geschlossen werden Geschäfte für den täglichen und gesundheitlichen Versorgungsbedarf. Dazu zählen Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel sowie Dienstleister aus dem Gesunheitsbereich. Sonntägliche Öffnungen sollen unter bestimmten Auflagen zur Hygiene und Steuerung des Zutritts möglich sein.

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