Landkreis Grafschaft Bentheim ändert Bestimmungen für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen

Der Landkreis Grafschaft Bentheim ändert die Bestimmungen für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen. Wie der Landkreis mitteilt, erfolgt die Aufforderung zur häuslichen Quarantäne nach einem positiven PCR-Test nur noch schriftlich. Um die Quarantäne zu beenden, ist kein PCR-Test mehr nötig. Es genügt ein negativer Schnelltest,  frühestens nach sieben Tagen Quarantäne. Berufstätige, die mit vulnerablen Personen arbeiten, benötigen zur Freitestung ein negatives PCR-Testergebnis. Infizierte sind zudem verpflichtet, alle Personen zu informieren, mit denen sie 48 Stunden vor Symptombeginn engen Kontakt hatten. Kontaktpersonen sind abhängig vom Impfstatus verpflichtet, für zehn Tage in häusliche Quarantäne zu gehen. Einen schriftlichen Bescheid dafür gibt es ab sofort nicht mehr. Kontaktpersonen sollen einen Schnelltest bei einer qualifizierten Teststelle durchführen zu lassen. Ein gegebenenfalls positives Testergebnis wird an das Gesundheitsamt weitergeleitet.  Das Containment-Team des Landkreises vergibt dann telefonisch einen Termin zur PCR-Testung.

Weitere Infos gibt es hier:
grafschaft-bentheim.de/containment

Foto © Markus Winkler/pixabay

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