Landkreis Emsland weist auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 15. März hin

Der Landkreis Emsland macht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufmerksam, die ab dem 15. März in Kraft treten wird. Ab nächsten Dienstag müssen Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich sowie der Eingliederungshilfe ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden, Zweifel am Attest oder an der Echtheit der Dokumente bestehen, sollen Arbeitgeber das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland informieren. Die Meldung soll dabei allerdings über das digitale Meldeportal des Landes ( https://mebi-niedersachsen.de/ ) erfolgen. Diese Vorgehensweise beruht auf einer Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland. Das Gesundheitsamt fordert die über das Portal gemeldeten Personen auf, innerhalb einer bestimmten Frist einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Den Einrichtungen wird empfohlen, die oder den Beschäftigten vorübergehend fern von Patientinnen und Patienten einzusetzen, solange kein Nachweis erbracht ist.

Anfragen zum Infektionsschutzgesetz:
Landkreis Emsland, Fachbereich Gesundheit
E-Mail-Adresse: impfpflicht@emsland.de
Telefonnummern 05931/44 4030 und 05391/44 3873
(Meldungen von Nachweisen sind hier nicht möglich, sondern müssen über das Landesportal erfolgen: https://mebi-niedersachsen.de/ )

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