Landgericht Osnabrück verurteilt Angeklagten zu Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten

Das Landgericht Osnabrück hat gestern einen 30-jährigen Angeklagten wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Oktober 2022 in einem Auto rund ein Kilogramm Kokain auf der A 30 bei Bad Bentheim transportiert hat. Das Kokain war zum Weiterverkauf bestimmt. Zudem hat der Anklagte in dem Auto ein Messer bei sich gehabt. Neben der Freiheitsstrafe hat das Gericht eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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