Landgericht Osnabrück sieht Ehepaar schuldig – vorheriger Freispruch in Freiheitsstrafe umgewandelt

Das Landgericht Osnabrück hat heute in einer durch die Staatsanwaltschaft eingelegten Berufung eines Ehepaares aus Werlte wegen Betruges in 10 Fällen zu Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Meppen hatte das Paar zuvor vom Vorwurf des Betruges frei gesprochen. Das Landgericht Osnabrück sah es dagegen als erwiesen an, dass die Angeklagten von Oktober 2009 bis Ende April 2014 durch unvollständige Angaben in insgesamt zehn Fällen unberechtigt Zahlungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten haben. Dadurch ist der öffentlichen Hand ein Vermögensschaden von etwa 84.300 Euro entstanden, den die Verurteilten ebenfalls zurückzahlen müssen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm