Landgericht Osnabrück lehnt Antrag auf Berufung eines 34-Jährigen ab

Das Landgericht Osnabrück hat heute den Antrag eines 34-jährigen Angeklagten auf Berufung abgelehnt. Bereits im Juli 2021 verurteilte das Amtsgericht Lingen den Angeklagten wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten. Das Gericht sah es damals als bewiesen an, dass der Angeklagte sich als gefangener der JVA Lingen gegenüber andern Häftlingen herablassend über die Obersekretärin im Justizdienst und eine weitere Person geäußert hatte. Weder der Angeklagte noch sein Anwalt erschienen zum heutigen Berufungsverfahren. Daher lehnte das Landgericht Osnabrück den Antrag auf Berufung ab. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.

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