Auf Berufung eines jetzt 25-jährigen Angeklagten aus Haren hat das Landgericht Osnabrück das Urteil des Amtsgerichts Papenburg aufgehoben und neu gefasst. Wie das Landgericht mitteilt, war der Mann vom Amtsgericht Papenburg im November 2025 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 3 375 Euro verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, sich im März 2024 im Rahmen einer Gewahrsahmnahme körperlich widersetzt und die Beamten bespukt und beleidigt zu haben. Der Mann muss nun eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen.

