Das Landgericht Osnabrück hat in einem zurückverwiesenen Verfahren gegen einen 38-jährigen Mann aus Aschendorf dessen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren bestätigt. Das Landgericht hatte den Mann im November 2024 wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie mit Cannabis und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitstrafe von sechs Jahren verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sowie einen Teilvorwegvollzug der Gesamtfreiheitsstrafe angeordnet wurde und die Strafsache an das Landgericht zurückverwiesen. Laut Gericht wurde der 38-Jährige nun rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Eine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt wird nicht angeordnet.

