Landgericht Osnabrück fällt Urteile gegen Planenschlitzer

Das Landgericht Osnabrück hat heute ein Urteil gegen vier Angeklagte im Planenschlitzer-Prozess gefällt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter von 22 bis 32 Jahren in der Zeit von Oktober 2019 bis Oktober 2021 unter anderem in Salzbergen und Bissendorf an Raststätten auf den Autobahnen die Planen von LKW-Sattelaufliegen aufgeschlitzt haben. Wenn sie dort stehlenswerte Gegenständen entdeckt haben, haben die Angeklagten in arbeitsteiliger Vorgehensweise die Zollplomben entfernt sowie die geladene Ware entwendet. Sie haben unter anderem elektronische Geräte, Druckerpatronen, Kosmetika, Modeartikel sowie alkoholische Getränke im Gesamtwert von mindestens 440.000 Euro gestohlen. Die Ware haben sie dann entweder selber versetzt oder an Hehler im Ausland veräußert. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagten unter anderem wegen schwerem Bandendiebstahls zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und sechs Monaten und vier Jahren und sechs Monaten. Außerdem wurde die Einziehung des Wertes von den Taterträgen angeordnet. Diese liegen bei den einzelnen Angeklagten zwischen rund 41.000 Euro und 141.000 Euro.

Symbolbild

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