54-Jähriger scheitert vor Osnabrücker Landgericht

Ein 54-jähriger Mann ist mit seiner Berufung gegen das Urteil des Meppener Amtsgerichtes vor dem Osnabrücker Landgericht gescheitert. Er war im April wegen Nachstellung, Bedrohung und Beleidigung in drei Fällen zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der 54-Jährige hatte mehrmals bei einem Ehepaar angerufen, geschwiegen, aber laut geatmet. Einen Monat später hatte er bei einem erneuten Anruf eine Entschuldigung für eine für ihn nicht zufriedenstellende ärztliche Behandlung gefordert. Außerdem soll er das Ehepaar mit dem Tode bedroht haben, falls sie die Polizei einschalten würden. Die eingelegten Rechtsmittel des Angeklagten hatten keinen Erfolg, das Osnabrücker Landgericht hat die Berufung verworfen.

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