Landesverordnung ersetzt Allgemeinverfügung des Landkreises

Der Landkreis Emsland teilt mit, dass die bisher gültigen Allgemeinverfügungen des Landkreises durch die neue Landesverordnung ersetzt werden. Dazu zählt unter anderem die Öffnungen von Geschäften mit weniger als 800 qm Verkaufsfläche und der Schulunterricht für die Jahrgänge 13 im Sekundarbereich II und den Jahrgängen 9 und 10 in Abschlussklassen des Sekundarbereichs I. Das heiße aber nicht, dass die bestehenden Regelungen aufgehoben sind, so Landrat Marc-André Burgdorf in einer Pressemitteilung. Themenkomplexe der verschiedenen Allgemeinverfügungen werden nun ausschließlich durch die niedersächsische Verordnung geregelt. Die Beschränkung sozialer Kontakte bleibt grundsätzlich weiter bestehen.

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