Land beschließt Lockerungen: Landkreis Grafschaft Bentheim ruft zu Achtsamkeit auf

Der Landkreis Grafschaft Bentheim ruft seine Bürger mit Blick auf die vom Land beschlossenen Lockerungen weiterhin zu Achtsamkeit auf. Die Lockerungen treten am kommenden Montag in Kraft und gelten bis zum 6. Mai dieses Jahres. Ab Montag dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m² wieder öffnen. Geschäfte mit größerer Verkaufsfläche dürfen diese entsprechend verkleinern. Unabhängig von ihrer Größe dürfen Kfz- und Fahrradhändler, Buchhandlungen, Handyläden und Telefonshops öffnen. Voraussetzung sind in allen Fällen die Einhaltung von Hygieneauflagen und Abstandsregeln. Zudem soll der Schulbetrieb in Phasen wieder hochgefahren werden. Begonnen wird am 27. April mit dem Unterricht des Jahrgangs 13. Kitas und Krippen bleiben bis zu den Sommerferien geschlossen. Hebammen sind in ihrer Tätigkeit nun vom Kontaktverbot ausgenommen. Bibliotheken dürfen ab Montag wieder öffnen. Das Besuchsverbot in Senioren- und Pflegeheimen bleibt im Wesentlichen bestehen. In Kirchen, Moschee und Synagogen darf es weiterhin keine religiösen Zusammenkünfte geben. Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jeder Bürger die Verpflichtung habe, Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts auf ein Minimum zu reduzieren.

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