Das Landgericht Osnabrück verhandelt heute in einem Berufungsverfahren gegen einen jetzt 40-jährigen Angeklagten aus Haren. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten bereits im Dezember letzten Jahres wegen Körperverletzung, Bedrohung und Computerbetruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen sich im Juli 2020 bei zwei kostenpflichtigen Datingportalen angemeldet zu haben. Dabei soll er ohne deren Erlaubnis die Kontodaten der mutmaßlich Geschädigten genutzt haben. Weiter soll er nach einer verbalen Auseinandersetzung ein weiteres Opfer gewürgt haben und ihr gedroht haben, dass er sie umbringen werde, wenn sie zur Polizei geht. Zu diesem Termin sind drei Zeugen und eine Bewährungshelferin geladen.
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