Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die in Niedersachsen geltende Beschränkung auf maximal 500 Zuschauer bei Großveranstaltungen im Freien aufgehoben. Die niedersächsischen Fußball-Drittligisten – darunter der SV Meppen – hatten dagegen geklagt. Nach Ansicht des Gerichts sei die Zuschauerbeschränkung unangemessen und stelle einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar. Niedersachsen hatte als einziges Bundesland unter anderem bei Profi-Fußballspielen weiterhin nur 500 Zuschauer zugelassen.