Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen Führerscheine umtauschen

Der Landkreis Emsland weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein umtauschen müssen. Der Papierführerschein wird durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzt. Die Umtauschfrist endet am 19. Januar 2024. Der Landkreis empfiehlt, den Antrag bereits jetzt zu stellen, da es kurz vor Fristende zu steigenden Antragszahlen und längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Eine Antragstellung kann im Bürgerbüro der jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder in der Führerscheinstelle in Meppen erfolgen. Weitere Informationen zum Führerscheintausch gibt es hier.

Facebook
LinkedIn

Programm