Grafschafter Abgeordnete Hilbers setzt sich für Landjugendfeste ein

Der Grafschafter CDU-Abgeordnete Reinhold Hilbers zeigt sich über die Änderung der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung verärgert. Diese führe dazu, dass viele Landjugendfeste in der Grafschaft auf der Kippe stehen. Es müssten Lösungen gefunden werden, damit die Feste in diesem Jahr wie gewohnt stattfinden können, so Hilbers in einer Pressemitteilung. Für die Zukunft müssten die Regeln entsprechend überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang appelliert Hilbers an die örtliche Bauverwaltung, Spielräume maximal auszureizen. Räumlichkeiten, die nicht als Veranstaltungsstätten genehmigt sind, konnten durch den Paragrafen 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung bisher vorübergehend für Veranstaltungen genutzt werden. Nachdem der entsprechende Paragraf zu Beginn des Jahres gestrichen wurde, muss nun Paragraf 60 der Niedersächsischen Bauordnung angewendet werden. Damit ist eine Baugenehmigung für all jene Räumlichkeiten notwendig, die für mehr als drei Tage mit mehr als 200 Besucherinnen und Besuchern als Veranstaltungsort genutzt werden sollen.

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