Gewerbsmäßiger Betrug: Ehemaliger Unternehmer vom Papenburger Amtsgericht verurteilt

Das Papenburger Amtsgericht hat einen ehemaligen Unternehmer aus dem nördlichen Emsland wegen Veruntreuung, Unterschlagung und gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das geht aus einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung hervor. Der Mann sei in 110 Fällen angeklagt gewesen. Er soll laut Anklage über vier Jahre verschiedene Baumaschinen bei anderen Unternehmen geleast haben. Diese habe er dann aufgrund einer finanziellen Schieflage seines Betriebes weiterverkauft, anstatt sie nach dem Leasing-Zeitraum zurückzugeben. Das Gericht habe den Angeklagten in acht Fällen der Veruntreuung und Unterschlagung sowie in vier Fällen des gewerbsmäßigen Betruges schuldig gesprochen. Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann laut dem Bericht 120 Sozialstunden ableisten.

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