Gesetzliche Sperrfrist zur Gülledüngung endet heute

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erinnert an das Ende der Sperrfrist bei der Gülledüngung. Demnach endet heute die durch die Düngeverordnung festgelegte Frist. Damit könnten Landwirtinnen und Landwirte ab morgen wieder stickstoffhaltigen Dünger auf Acker- und Grünlandflächen ausbringen. Betroffen von der Sperrfrist sind Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot, stickstoffhaltiger Mineraldünger sowie Klärschlämme. Stallmist und Kompost darf bereits seit dem 15. Januar wieder ausgebracht werden. Laut Landwirtschaftskammer bestellt bei frühzeitiger Dünung Anfang Februar bis zum Einsetzen der Vegetation auf Grünlandflächen kein nennenswertes Risiko von Stickstoffverlusten. Das liege bei intakten Flächen an der dichten Grasnarbe dem Wurzelfilz, in dem Nährstoffe sehr gut gebunden werden, heißt es in der Mitteilung weiter.

Foto (c) Wolfgang Ehrecke | Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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