Freispruch im Fall von Einführung und Lagerung von Drogen

Das Amtsgericht Nordhorn hat einen vermeintlichen Drogenschmuggler frei gesprochen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, 361 Gramm Marihuana und 176 Gramm Amphetamin nach Deutschland eingeführt zu haben. Dabei soll er die Drogen zunächst bei einem Bekannten gelagert haben, um sie anschließend gewinnbringend zu verkaufen.

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