Bei Baustellenkontrollen haben Beamte des Hauptzollamtes Osnabrück in ihrem Zuständigkeitsbereich gestern neun Strafverfahren eingeleitet. Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erstreckten sich über die Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta und Diepholz. Überprüft wurden 357 Personen. Neun der angetroffenen ausländischen Arbeitnehmer hatten keine gültige Arbeitserlaubnis. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Daneben stellten die Ermittler noch 42 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern. In 15 Fällen soll es um Betriebe gehen, die möglicherweise nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In zwei Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. In 23 Fällen besteht der Verdacht, dass gegen sozialversicherungspflichtige Meldepflichten verstoßen worden sei. Bei zwei weiteren Fällen gebe es Anhaltspunkte, dass bei der Beschäftigung von Ausländern keine Arbeitsgenehmigung vorliegt oder eine Scheinselbständigkeit vorliege.