Ermittlungsverfahren gegen Polizisten nach tödlichem Schuss in Twist eingestellt

Nachdem im Juni ein 23-jähriger Mann bei einem Polizeieinsatz in Twist durch einen Schuss tödlich verletzt worden ist, hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten nun eingestellt. Nach dem Ergebnis umfangreicher Ermittlungen sei davon auszugehen, dass die Schussabgabe durch den Beamten vom Notwehrrecht gedeckt und damit gerechtfertigt gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung. Der 23-Jährige habe ein Messer bei sich gehabt. Die Polizei habe ihn mehrfach aufgefordert, das Messer hinzulegen. Darauf habe er nicht reagiert, sondern sei viel mehr auf die Beamten losgegangen. Das hätten mehrere Zeugen übereinstimmend geschildert. Der Polizeibeamte habe erst als der Mann unmittelbar vor ihm stand einen einzigen, gezielten Schuss abgegeben. Der habe die Beinarterie des 23-Jährigen getroffen. Der gezielte Schuss in den Oberschenkel sei in Anbetracht der akuten Gefährdung für das Leben des Polizisten ein verhältnismäßiges Mittel gewesen.

Symbolbild © Bundespolizei

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