Einwände gegen Landschaftsschutzgebiet Hümmling am OVG abgewiesen

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat Einwände gegen das Landschaftsschutzgebiet Hümmling abgelehnt. 45 Eigentümer von unter Schutz gestellten Waldflächen hatten Einspruch gegen die entsprechende Verordnung erhoben. Sie argumentierten unter anderem mit veraltetem Kartenmaterial. Das OVG entschied, dass das Kartenmaterial noch in ausreichender Weise gültig sei. Zudem lägen die Voraussetzungen für eine Ausweisung als Schutzgebiet vor, weil der Hümmling ein charakteristisches Landschaftsbild ausweise, welches von den unter Landschaftsschutz gestellten Wäldern geprägt sei. Wie das OVG mitteilte, ist eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

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