Das Landgericht Osnabrück hat einen 32-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls in 38 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, einen 31-Jährigen wegen Diebstahls in 34 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie einen 30-Jährigen wegen Diebstahls in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, wurde den Angeklagten vorgeworfen zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 4. Februar 2025 an zahlreichen Einbrüchen in Biogasanlagen und verwandten Betriebe unter anderem in Meppen und Beesten beteiligt gewesen zu sein. Ein Angeklagter soll dabei die Tatfahrzeuge organisiert haben. Die anderen Angeklagten sollen im Rahmen der Einbrüche gezielt Werkzeuge, Zündkerzen und Katalysatoren gestohlen haben. Diese sollen sie anschließend verkauft haben. Der Wert der gestohlenen Gegenstände belaufe sich auf 266.488 Euro. Die Einziehung der Taterträge von jeweils 170.983 Euro, 169.320 Euro und 1.618 Euro werde angeordnet.