Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren einen 35-jährigen Angeklagten aus Haselünne wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt. Das teilt das Gericht mit. Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagte zuvor zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Ihr wurde vorgeworfen am 28. Juni 2024 eine andere Person mit einem Glas mehrmals gegen den Kopf geschlagen zu haben. Das Glas sei dadurch zerbrochen. Das Opfer habe durch die Schläge ein Schädelhirntrauma, Kopfschmerzen, Schwindel sowie Verletzungen an den Augen erlitten.
