Diebstahl und Körperverletzung: 22-Jähriger muss für ein halbes Jahr ins Gefängnis

Ein 22-Jähriger aus Nordhorn hat seine Berufung vor dem Landgericht Osnabrück zurückgenommen. Damit ist das Urteil aus erster Instanz rechtskräftig. Das Amtsgericht Nordhorn hatte den Mann im vergangenen August zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. In einem Nordhorner Supermarkt hat der 22-Jährige Tabakwaren gestohlen. Dabei löste er die Warendetektoren des Marktes aus und wurde von mehreren Passanten an der Flucht gehindert. Zwei Polizeibeamte griffen daraufhin ein. Der junge Mann wehrte sich und verletzte die beiden Beamten dabei.

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