Betroffenenrat geplant: Norddeutsche Bistümer rufen Betroffene von sexualisierter Gewalt zur Mitwirkung auf

Die Bistümer Osnabrück und Hildesheim sowie das Erzbistum Hamburg rufen Betroffene von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche zur Mitwirkung in einem Betroffenenrat auf. Das teilt das Bistum Osnabrück mit, zu dem auch das Emsland und die Grafschaft Bentheim gehören. Der Betroffenenrat soll aus bis zu neun Personen bestehen. Er soll als Expertengremium zum Thema sexualisierte Gewalt tätig sein. Betroffene, Angehörige von Betroffenen oder Betreuende von Betroffenen können sich als stimmberechtigte Mitglieder bewerben. Bewerbungen sind bis zum 30. November 2021 möglich. Betroffene zu hören und in einem Gremium an der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Kirche zu beteiligen, sei ein unverzichtbarer Baustein, um voranzukommen, so der Hamburger Erzbischof Dr. Stefan Heße. Durch ihre Stimme werde auch das Leid derer hörbar, die sich nicht äußern können und wollen.

Personen, die sich im Betroffenenrat engagieren möchten, finden hier weitere Informationen.

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