Bestimmungen für Krankenhäuser und Pflegeheime im Landkreis Emsland

Nach der Grafschaft Bentheim hat jetzt auch der Landkreis Emsland weitere Bestimmungen für Krankenhäuser und Pflegeheime erlassen. Demnach müssen Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie Heime für Menschen mit Behinderungen und Tagespflegeeinrichtungen kontaktreduzierende Maßnahmen umsetzen. Dazu zählen insbesondere Betretungs- und Besuchsverbote. Davon ausgenommen sind werdende Väter, Eltern Neugeborener, Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern auf Kinderstationen und enge Angehörige von Palliativpatienten. Wenn dies medizinisch oder ethisch-sozial zu vertreten sei, seien Besuche bei erwachsenen Patienten zeitlich zu beschränken, so Landrat Marc-André Burgdorf in einer Pressemitteilung.  In der Tagespflege ist eine Notbetreuung vorgesehen.

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