Besuchs- und Betretungsverbote für Krankenhäuser und Heime in der Grafschaft

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitatationseinrichtungen, Heime für ältere, pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen dürfen in der Grafschaft Bentheim bis zum 18. April von Besuchern nicht mehr ohne Weiteres betreten werden. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung, die der Landkreises erlassen hat. Die Einrichtungen sind nun verpflichtet, die Besuchs- und Betretungsverbote auszusprechen. Der Erlass soll den Eintrag von Coronaviren erschweren und Patientinnen, Patienten und Personal vor der Erkrankung an COVID-19 schützen. Eine Verlängerung des Verbotes ist möglich und könne laut der Mitteilung des Landkreises nach derzeitigem Stand nicht ausgeschlossen werden.

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