Behörde ordnet befristeten Baustopp für E233-Ausbau an – NABU erzielt Teilerfolg

Bei dem Bemühen, einen Baustopp für den ersten Planungsabschnitt des geplanten vierstreifigen Ausbaus der E233 zu erwirken, hat der Naturschutzbund (NABU) nach eigenen Angaben einen ersten großen Erfolg erzielt. Nachdem der NABU vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen ist, habe die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Erhalt der Begründung des Eilantrages mitgeteilt, dass sie von sich aus bis zum 30. Juni 2025 einen Baustopp anordne. Offenbar habe die Behörde erkannt, dass sie im Eilverfahren vor Gericht eine Niederlage erleiden werde, so der Berliner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thorsten Deppner, der den NABU in dieser Sache vertritt. Der Planfeststellungsbeschluss weise gravierende Fehler und Verstöße gegen europäisches Habitat- und Artenschutzrecht auf, so Katja Hübner vom NABU-Regionalverband.Im Sinne des Schutzes der Natur, des Klimas und der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sei der NABU hoffnungsvoll, dass sie auch in der Hauptsache, dem eigentlichen Klageverfahren, erfolgreich sein werden.

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