Niedersachsens Bauminister Olaf Lies stellt in einer Pressemitteilung klar, dass Scheunenfeste auch weiterhin möglich bleiben. Lies reagiert damit auf Medienberichte über die drohende Absage von Scheunen- oder Landjungendfesten. “Soweit es in diesem Zusammenhang um Aspekte wie die Standsicherheit der Gebäude, ausreichende Fluchtwege und ausreichenden Brandschutz geht, reden wir nicht über neue Anforderungen”, so der SPD-Politiker. Diese Voraussetzungen hätten schon immer beachtet werden müssen. Daran habe sich nichts geändert. Hintergrund der in einigen Kommunen bestehenden Sorge ist die Streichung des Paragrafen 47 in der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung. Durch ihn konnten Gebäude, die nicht als Veranstaltungsorte zugelassen sind, durch eine Ausnahmeregelung vorübergehend für Veranstaltungen genutzt werden. Diese Regelung werde auch durch die Niedersächsische Bauordnung abgedeckt, so Lies. Wie zuvor sei ein entsprechender Antrag notwendig. Denn die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen mit vielen Menschen könne ein Risiko darstellen, wenn zuvor nicht Fragen des Brandschutzes und der Standsicherheit geklärt werden.