Ausgangsbeschränkung ab morgen auch in der Grafschaft Bentheim

Auch in der Grafschaft Bentheim gilt ab morgen die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr. Das teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim in einer Pressemitteilung mit. Ab Samstag, 24. April treten die neuen Regelungen in Kraft. Ausnahmen bezüglich der Ausgangsbeschränkung seien der Weg zur Arbeit, medizinische Notfälle oder die Versorgung von Tieren. Das Joggen und Spaziergänge alleine zwischen 22 Uhr und 24 Uhr sind erlaubt. Ab Montag müssen in der Grafschaft Bentheim die Klassen 1 bis 3 der Grund- und Förderschulen in den Distanzunterricht wechseln. Wie der Landkreis Grafschaft Bentheim mitteilt, könne man aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bereits heute einschätzen, dass die Grafschaft morgen zum dritten Mal über der Inzidenz von 165 liegen wird. Die Klassen 4 der Grundschulen, Abschlussklassen, Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung und Tagesbildungsstätten bleiben im Szenario B, unabhängig von der Inzidenz, so heißt es in der Pressemitteilung. Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist außerdem darauf hin, dass sich ein Haushalt weiterhin nur noch mit einer weiteren Person treffen darf. Einrichtungen des Kultur- und Freizeitangebotes sind geschlossen. Der Einzelhandel muss bei einer Inzidenz von über 100 schließen. Das Abholen bestellter Waren („Click and Collect“) sei unabhängig von der Inzidenz weiterhin möglich. Das Einkaufen und die Terminbuchung („Click and Meet“) seien mit einem negativen Test bis zu einer Inzidenz von 150 möglich, so der Landkreis Grafschaft Bentheim.

Weitere Informationen unter: www.grafschaft-bentheim.de

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