Ausbau der Überbrückungshilfen III für Unternehmen, Selbstständige und den Einzelhandel

Die Überbrückungshilfen III für Unternehmen, Selbstständige und den Einzelhandel sind auf dem Weg. Das teilt die SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems, Daniela De Ridder, in einer Pressemitteilung mit. Darin heißt es, dass neben neuen Abschreibungsmöglichkeiten für den Einzelhandel und einer Neustarthilfe für Soloselbstständige auch die Antragsmöglichkeit für Unternehmen vereinfacht worden seien. Mit der neuen Regelung sind nun auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland antragsberechtigt. Außerdem erhalte der Einzelhandel mehr Möglichkeiten zur Abschreibung verderblicher oder saisonaler Ware. Soloselbstständige wiederum erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Beantragung einer Neustarthilfe in Höhe von maximal 7.500 Euro. Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfen III umfasst die Zeit von November 2020 bis Juni 2021. De Ridder fordert außerdem zu einer Rückmeldung derer auf, bei denen noch keine bisherigen Hilfen eingegangen sind. Wenn es notwendig ist, werden wir auch weiterhin Anpassungen vornehmen, so Ridder weiter.

Für Rückmeldungen und Fragen: daniela.deridder@bundestag.de

Foto © Büro Daniela De Ridder

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