Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit erforderlich

Ab dem 1. September müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Bürgerinnen und Bürger können sich somit nur noch bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Diese Sonderregelung war während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um persönliche Kontakte zu beschränken. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne Termin möglich. Um längere Aufenthaltszeiten und ein hohes Kundenaufkommen zu vermeiden, empfiehlt die Agentur für Arbeit Nordhorn bei anderen Anliegen die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen oder sich telefonisch zu melden.

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