Anträge für Hochwasser-Soforthilfen auch beim Landkreis Grafschaft Bentheim möglich

Privatpersonen, die durch das Hochwasser in der Grafschaft Bentheim zwischen Weihnachten und Anfang Januar in akute Not geraten sind, können nun kurzfristige Unterstützung beim Landkreis Grafschaft Bentheim beantragen. Der Landkreis weist darauf hin, dass Schäden an Gebäuden, landwirtschaftlichen Flächen, Unternehmen oder Infrastruktur nicht durch die Soforthilfe abgedeckt werden. Diese soll betroffenen Privathaushalten helfen, vorübergehende akute Notlagen bei Unterkunft oder Lebensführung zu bewältigen, beispielsweise durch notwendige Haushaltsgegenstände oder andere finanzielle Maßnahmen. Anträge für akute Hochwasserhilfen für Privathaushalte können bis zum 22. März 2024 online gestellt werden. Weiterhin steht ein Servicetelefon der Grafschafter Kreisverwaltung für Fragen zur Hochwasserhilfe während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 05921 96 1166 zur Verfügung.

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