Digitale Krankschreibung bei der Agentur für Arbeit Nordhorn

Die Agentur für Arbeit Nordhorn weist darauf hin, dass seit Anfang dieses Jahres eine neue Regelung für die Meldung von Arbeitsunfähigkeiten gilt. Seit diesem Monat sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Diese Regelung gilt auch für Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit. Diese müssen ihre Arbeitsunfähigkeit weiterhin melden, aber die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung in Papierform entfällt. „Unsere Kundinnen und Kunden entlasten wir damit von der Nachweispflicht der Bescheinigung und so sparen sie Wegezeit und Kosten. Wir gehen damit ein großes Stück weiter auf dem Weg zu einer digitalen Behörde“, so René Duvinage, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nordhorn. Für Krankmeldungen bei der Erkrankung eines Kindes und bei privat Versicherten muss weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorgelegt werden.

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