Angeklagter wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat einen 22-jährigen Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen (davon sei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben) zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung von 501.471 Euro angeordnet. Das teilte das Landgericht Osnabrück auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle mit. Der Angeklagte soll im Zeitraum von April 2019 bis Juli 2019 zu einer von Istanbul agierenden und in ganz Deutschland tätigen Gruppierung gehört haben. Die Gruppe soll sich unter anderem in Bad Bentheim zum Nachteil älterer Menschen mit „Fakeanrufen“ befasst haben. Der Angeklagte soll als „Abholer“ von Bargeld für die Gruppe gearbeitet haben. Pro Fahrt soll er zwischen 50 Euro und 250 Euro Kurierlohn erhalten haben. Unter anderem soll er im Juni 2019 von einer Zeugin 38.200 Euro erhalten haben. Der Zeugin soll in vorherigen Anrufen erklärt worden sein, dass es sich um Falschgeld handle, welches ausgehändigt werden müsse.

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