Angeklagter aus Lingen wegen Beleidigung verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat einen 49-jährigen Angeklagten aus Lingen in einem Berufungsverfahren wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Das Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 25. Mai wurde somit aufgehoben. Zuvor wurde der Angeklagte auch wegen versuchter Nötigung verurteilt. Diesbezüglich wurde er jedoch freigesprochen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, beim Amtsgericht Lingen angerufen zu haben und gedroht zu haben, dass er bei der zuständigen Mitarbeiterin abends vorbeikommen werde. Dies soll er wegen der Pfändung eines Kontos aufgrund eines ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses getan haben. In einem weiteren Gespräch mit einer anderen Mitarbeiterin soll der Angeklagte diese beleidigt haben. Außerdem soll er geäußert haben, dass die Mitarbeiterin aufpassen solle, wenn sie das Gebäude verlasse. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 25. Mai 2021 wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen. Davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro.

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