Am Amtsgericht Meppen ist heute eine 28-jährige Frau aus Dortmund wegen Beihilfe zum Diebstahl in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das teilt das Amtsgericht Meppen mit. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verurteilt wurde die Frau im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Fahrradzubehör in Fahrradgeschäften an vier unterschiedlichen Zeitpunkten im vergangenen Jahr, unter anderem in Meppen. Der entstandene Schaden liegt laut Angaben des Gerichts bei knapp 10.000 Euro.
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