Angeklagte aus Dörpen unter anderem wegen des Vorwurfs des Wohnungsdiebstahls vor Gericht

Unter anderem wegen des Vorwurfs des Wohnungsdiebstahls muss sich eine 42-jährige Angeklagte aus Dörpen heute vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Im Dezember 2018 soll sich die Angeklagte mit zwei anderen Personen zusammengeschlossen haben, um in Privatwohnungen einzubrechen. Die Gruppe wollte aus den Wohnungen elektronische Geräte, hochwertige Kleidung, Spirituosen und sonstige Gegenstände entwenden, um sich durch den Weiterverkauf oder der Selbstnutzung eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Zuvor soll die Gruppe mit dem Pkw geeignete Objekte ausgekundschaftet haben. Dann soll sie in die Gebäude eingedrungen sein und das Diebesgut mit dem Pkw abtransportiert haben. Insgesamt soll es zu drei Taten gekommen sein.

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