Amtsgericht Nordhorn verurteilt Angeklagten zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen Angeklagten wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in zwei Fällen ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren ist. In einem der beiden Fälle stand er dabei unter er Einwirkung von Betäubungsmitteln. Außerdem hat der Angeklagte eine Cannabisplantage betrieben. Die Strafe wird auf drei Jahre zur Bewährung aufgesetzt. Außerdem wurde eine Fahrerlaubnissperre von drei Monaten angeordnet.

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